 |
 |
 |
Platz-, Spiel- und Hausordnung
Tennis-Club Berlin-Weißensee e.V., 18.02.2010
Die nachfolgenden Verhaltensrichtlinien sollen den Spielbetrieb auf der Tennisanlage sowie die Nutzung des Clubhauses regeln. Sie sind in der Mitgliederversammlung vom 18.02.2010 mehrheitlich verabschiedet worden und damit für alle verbindlich. Alle Mitglieder sind angehalten, Spieler auf falsches Verhalten im Rahmen dieser Platz-, Spiel- und Hausordnung hinzuweisen.
I Platz- und Spielordnung
- Spielberechtigt sind alle Mitglieder, die ihren Jahresbeitrag entrichtet haben. Auf Verlangen hat sich das Mitglied auszuweisen. Mitglieder, bei denen der Jahresbeitrag noch aussteht, sind nicht berechtigt, auf den Tennisplätzen zu spielen.
- Mitglieder können, soweit es die Auslastung der Plätze zulässt, Gastspieler mitbringen. Diese sind vor Spielbeginn in die ausliegende Gästeliste einzutragen. Für die korrekte Abwicklung ist das Mitglied und nicht der Gast verantwortlich. Ein Nichteintrag wird als schwerer Verstoß gegen die Interessen des Vereins und Betrugsversuch angesehen. Ist ein Mitglied des Vorstandes auf der Anlage, ist der Gastspieler zusätzlich beim Vorstandsmitglied anzumelden. Für jede angefangene Stunde ist ein Entgelt pro Gastspieler von 6,00 € zu bezahlen. Ein Gastspieler darf die Tennisplätze maximal 5-mal pro Saison bzw. Kalenderjahr mit einem Vereinsmitglied zum Spielen nutzen.
- Eine Platzreservierung ist durch Stecken des Schlosses an der Belegungstafel möglich. Das Schloss kann 6 Tage bis eine Stunde vor Spielbeginn gesteckt werden. Sind die Spieler 10 Minuten nach ihrer Platzbelegung nicht auf der Anlage erschienen, erlischt der Anspruch auf den Platz. Jedes Mitglied hat die Möglichkeit gegen Kaution in Höhe von 15,- EUR ein Steckschloss zu erhalten. Bei Austritt ist dieses unaufgefordert zurückzugeben. Bei Verlust bzw. Nichtrückgabe ist ein Entgelt in Höhe von 30,- EUR zu zahlen.
- Platzbelegungen für Trainingszeiten, Verbandsspiele, Forderungsspiele und Turniere haben Vorrang. Die Trainingszeiten, Turniere sowie die Verbandsspieltermine werden vom Vorstand durch Aushang, in der Clubzeitung und auf der Internetseite des Vereins bekannt gegeben.
- Die Nutzer haben die Tennisplätze mit Tennisschuhen (keine Trainingsschuhe mit Stollen oder groben Rillenprofilen) und in Tenniskleidung zu betreten.
- Plätze, die Platzschäden aufweisen (z. B. defekte Oberfläche, ausgerissene Linien), dürfen nur bespielt werden, wenn diese Platzschäden behoben worden sind. Gleiches gilt auch für Schäden, die während des Spiels auftreten.
- Wenn der Platz trocken ist, muss er nach jeder Spielstunde ausreichend gewässert werden (hierzu zählt auch der Bereich hinter der Grundlinie). Die Nutzung der Beregnungsanlage bleibt dem Fachpersonal vorbehalten.
- An Wochenenden, Feiertagen und nach Regen bzw. nach Betrieb der Beregnungsanlage sind die Plätze vor Spielbeginn abzuziehen.
- Nach dem Spiel sind die Plätze ganzflächig abzuziehen und die Linien zu kehren. Das Netz soll nicht rennender weise über den Platz gezogen werden. Damit der Sand auch auf dem Platz bleibt und nicht an die Seite gekehrt wird, ist in immer kleiner werdenden Kreisen von außen nach innen abzuziehen ( s.a. Hinweistafeln an den Eingangstüren zu den Plätzen). Es ist der ganze Platz, auch hinter den Grundlinien bis zum Zaun und neben den Seitenlinien (eine Schleppnetzbreite neben der Doppellinie) abzuziehen. Die Schleppnetze, Linienbesen und Scharrierhölzer sind an den dafür vorgesehenen Stellen aufzuhängen.
- Beginn und Ende der Tennissaison werden vom Vorstand festgelegt und bekannt gegeben.
- Bei starkem Andrang auf den Plätzen ist Doppel zu spielen. Dies gilt auch dann, wenn die Plätze für Einzelspiele reserviert waren. Der Wunsch nach Einreihung in ein Doppel sollte jedoch nur dann erhoben werden, wenn die eigene Spielstärke etwa der der anderen Spieler entspricht.
- Vorstand und Platzwart können Plätze sperren.
- Für Trainingsstunden stehen den Mitgliedern Trainer bzw. Übungsleiter zur Verfügung. Einzelheiten hierzu sind gesondert geregelt. Auskünfte geben der Vorstand bzw. die Trainer/Übungsleiter. Ist ein Trainerplatz witterungsbedingt gesperrt, hat der Trainer/Übungsleiter für bespielbare Plätze Vorrang.
- Die Zeiten für Trainingstunden werden je Trainer/Übungsleiter vom Vorstand in Abstimmung mit dem jeweiligen Trainer/Übungsleiter festgelegt. Allen anderen Mitgliedern ist es untersagt, Trainingsstunden gegen Entgelt zu geben.
II Hausordnung
- Das Clubhaus darf nicht mit Tennisschuhen betreten werden. Spätestens Im Clubhausvorraum sind die die Tennisschuhe auszuziehen bzw. sind beim Betreten der anderen Räume die deponierten Überschuhe zu benutzen Die Tennisschuhe können im Schuhregal deponiert werden. Bitte die Schuhe mit Namen markieren.
- Den Mitgliedern stehen in den Umkleideräumen eine begrenzte Anzahl von Spinden zur Verfügung, die gegen eine jährliche Pauschale von 15,- EUR von aktiven Mitgliedern angemietet werden können. Die Spinde können von März bis November genutzt werden. Anschließend ist der Schlüssel beim Vorstand abzugeben. Interessenten wenden sich an den Vorstand, der den Wunsch vormerkt und nach Möglichkeit einen Schrank zuweist. Bei Verlust/Nichtrückgabe des Schrankschlüssels ist ein Entgelt in Höhe von 15,- EUR zu zahlen.
- Außerhalb der Umkleideräume können Spieler die Münzschließfächer kostenlos nutzen. Diese sind grundsätzlich täglich freizumachen.
- Jedes Mitglied hat die Möglichkeit gegen Kaution in Höhe von 15,- EUR einen Haus- und Platzschlüssel zu erhalten. Bei Austritt ist dieser unaufgefordert zurückzugeben. Bei Verlust bzw. Nichtrückgabe ist ein Entgelt in Höhe von 30,- EUR zu zahlen.
- Mannschaftsführer und Trainer/Übungsleiter erhalten einen kostenlosen Schlüssel, der bei Aufgabe des Amtes bzw. Beendigung der Trainer-/Übungsleitertätigkeit unaufgefordert zurückzugeben ist. Bei Verlust bzw. Nichtrückgabe ist ein Entgelt in Höhe von 30,- EUR zu zahlen.
- Hunde sind grundsätzlich anzuleinen. Sie können nur dann toleriert werden, wenn die Hundehalter sich sorgfältig darum kümmern, dass Störungen und Verunreinigungen vermieden werden.
- Das Mitglied, das das Tennishaus zuletzt verlässt, muss dafür sorgen, dass Terrassenstühle und tische und sonstige Geräte im Clubraum deponiert, alle Fenster und Rollläden geschlossen, alle Lichter gelöscht sowie alle Türen verschlossen sind. Die Alarmanlage ist einzuschalten. Die Türen zu den Plätzen, zur Ballwand sowie die Eingangstür zur Anlage sind abzuschließen.
- In Abstimmung mit dem Vorstand kann der Clubraum zur privaten Nutzung überlassen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass dadurch der laufende Spielbetrieb in keiner Weise beeinträchtigt wird.
- Im gesamten Clubhaus herrscht Rauchverbot.
- Gegen vereinsfremde Personen können Vorstandsmitglieder und Platzwart ein Hausverbot aussprechen.
- Zur Wahrung der Vereinsinteressen kann das Objekt videoüberwacht werden.
|
 |